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Blindenhilfe/Blindengeld in Deutschland

"Blindenhilfe" ist in Deutschland eine monatlich fortlaufend gewährte pauschalierte Geldleistung, die dem Blinden von einem Sozialleistungsträger (z.B. dem Landeswohlfahrtsverband) zum Ausgleich blindheitsbedingter Mehraufwendungen gewährt wird.
Die Benennung ist nicht bundeseinheitlich gewählt: Sie wird abhängig vom anzuwendenden Gesetz als "Blindengeld", "Blindenhilfe" beziehungsweise "Landesblindenhilfe", "Landesblindengeld" oder "Landespflegegeld" bezeichnet.
Der Begriff "blind" umfasst in diesem Zusammenhang nicht nur Personen ohne optisches Wahrnemungsvermögen ("Vollblinde" genannt), sondern auch Menschen mit einer geringen Sehkraft, die im Alltag die gleichen Auswirkungen hat und gesetzlich einer Vollblindheit gleich steht (blind im Sinne des Gesetzes).
In wenigen Bundesländern gibt es darüberhinaus auch für hochgradig sehbehinderte Menschen eine Unterstützung, das "Sehbehindertengeld" beziehungsweise die "Sehbehindertenhilfe".

In den letzten Jahren haben die meisten Bundesländer das Blindengeld in Größenordnungen zwischen 20 und 30 % gekürzt. Nun ist Niedersachsen mit Beginn des Jahres 2005 noch einen Schritt weitergegangen und gewährt nur noch Menschen unter 27 Jahren Landesblindengeld - und dann auch nur noch 300 € pro Monat. Dies kommt einer faktischen Streichung für über 90 % der Zivilblinden gleich.

Seh-Netz wendet sich entschieden gegen eine Streichung oder weitere Kürzung der Blindenhilfe - egal in welchem Bundesland! Helfen Sie mit und verteidigen Sie mit Seh-Netz oder anderen Blindenverbänden die Blindenhilfe, damit Blinde auch morgen noch Ihren behinderungsbedingten Mehraufwand bedarfsgerecht decken können!

Diese Seite erreichen Sie auch direkt über http://www.blindengeld.de, http://www.blindenhilfe.de, http://www.landesblindenhilfe.de und http://www.landesblindengeld.de.

Weiterführende Informationen:
Infos zum Blindengeld beim DBSV